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Allgemeine Geschäftsbedingungen-2

Art. 9 Durchführung der Arbeiten Im Ausnahmefall eines Einsatzes des RBnano SàRL Personals auf Kundeneinrichtungen wird zwingend eine schriftliche Vereinbarung erarbeitet, die Bedingungen und Verantwortungsverhältnisse festlegt.

Art. 10 Industrielles Eigentum Billing stellt in keiner Weise eine Verpflichtung von der Firma RBnano Gewährung eines ausschließlichen oder Abgabe auf Formulierungen während dieser Tests entwickelt ist. Das geistige Eigentum der jeweiligen Partei vor ihrer Arbeit bleiben erworben.IP durch jede der Parteien in ihrer Arbeit bleiben erwerben und die Exklusivität wird eine Unterhandlung sein. Vorrang wird den Kunden gegeben werden.

Art. 11 Rechnungsstellung Die Rechnung wird nach getaner Arbeit und abschicken des Berichts erstellt. Sie unterliegt der Mehrwertsteuer. Zahlung erfolgt in 30 Tagen Monatsende ab Rechnungsdatum, per Scheck oder Überweisung, oder nach festgelegten Modalitäten. Jeglicher Zahlungsrückstand unterliegt einer Zusatzzahlung in Höhe des geltenden legalen Bankzinssatz Mal 1,5. 
 
Art. 12 Aufbewahrung der Probestücke und der Berichte Die Probestücke werden nach Absendung des Berichts einen Monat lang aufbewahrt. Sie können auf Anfrage des Kunden, der dann die Portokosten trägt, zurückgeschickt werden. Wenn nicht, behält sich die RBnano SàRL das Recht vor, sie entweder zu behalten oder sie einem angemessenen Müllsammelsystem zuzuführen. Die Berichte werden 5 Jahre lang archiviert und dann zerckleinert oder verbrannt. 
 
Art. 13 Gerichtsbarkeitsbestimmung Im Streitfall ist ausschließlich das Handelsgericht Strasbourg zuständig, auch bei Zusammentreffen einer Mehrheit von Beklagten, einer Vielzahl von Streitverkündigungen, oder im Falle eines Eilverfahrens. Die RBnano Sàrl behält das Rechtseigentum und die Kosten der Studie laufen auf Honorarvorschuss.