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Nanotechnologie
die Service-Industrie
 











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Allgemeine

Geschäftsbedingungen


Bis auf in einem Abkommen oder spezifischen Vertrag gennante besondere Bedingungen, werden die der RBnano SàRL anvertrauten Arbeiten nach folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen durchgeführt.

Art. 1 Vertraulichkeit und Berufsethik
Die RBnano SàRL versichert die Vertraulichkeit der geleisteten Arbeit. Im Falle einer Studie die den Austausch vertraulicher Informationen zwischen der RBnano SàRL und dem Kunden voraussetzt, gilt die Vertraulichkeitsklausel zwingend für beide Parteien.

Art. 2 Mittel
Die RBnano SàRL setzt alle angemessenen Mittel zur zufriedenstellenden Durchführung der Arbeit ein. Diese Mittel, sowie die wichtigsten Arbeitssschritte sind so detailliert wie nötig im vom ernannten Projektleiter ausgearbeiteten und vermittelten Angebot beschrieben

Art. 3 Projektleiter
Der ernannte Projektleiter ist der bevorzugte Ansprechpartner des Kunden. Er steht diesem zur Verfügung, um ihn über mögliche öffentliche Hilfsmittel zu informieren, oder eine nach Zwischenresultaten angemessen erscheinende Studienumorientierung vorzunehmen. Mögliche Veränderungen werden in beidseitig unterzeichneten Zusatzverträgen schriftlich festgehalten. Die Ergebnisse werden kommentiert und interpretiert.

Art. 4 Service
Die RBnano SàRL garantiert kontinuierlichen Service von Montags bis Freitags, zwischen 9 – 12 Uhr / 14 – 17 Uhr, geseztliche Feiertage sowie die Wochen vom 24. Dezember bis zum 1. Januar und des 1. bis zum 16. August ausgeschlossen.

Art. 5 Bestellung
Jede per Telefon betätigte Bestellung muss per Bestellschein, der sich auf das schriftliche Angebot der RBnano SàRL bezieht per Fax oder per Post bestätigt werden.

Art. 6 Preise und Fristen
Bis auf im Falle höherer Gewalt, dessen der Kunde unverzüglich informiert wird, sind die auf dem Kostenvoranschlag aufgeführten Fristen und Preise bindend. Die angekündigten Nettopreise verstehen sich zuzüglich Steuern. Die Frist gilt ab Empfang der schriftlichen Bestellung und der entsprechenden Probestücke.

Art. 7 Ergebnisse
Die quantitativen Ergebnisse werden, nach eventueller vorheriger Untersuchung auf Anforderung der Regelung oder des Kunden, mit der verbundenen Ungewissheit geliefert

Art. 8 Auftragsherstellung
Der Kunde wird über mögliche Auftragsherstellung aufgeklärt. Die unter Auftragsherstellung getätigten Arbeiten liegen unter unbeschränkter Verantwortung der RBnano SàRL, sowie der Vertraulichkeits- und Anonymitätspflicht.

Art. 9 Durchführung der Arbeiten
Im Ausnahmefall eines Einsatzes des RBnano SàRL Personals auf Kundeneinrichtungen wird zwingend eine schriftliche Vereinbarung erarbeitet, die Bedingungen und Verantwortungsverhältnisse festlegt.

Art. 10 Industrielles Eigentum
Der Kunde erwirbt das Eigentumsrecht der bestellten Herstellungen sobald die RBnano SARL die Gesamtzahlung aller ausstehenden Beträge erhalten hat.

Art. 11 Rechnungsstellung
Die Rechnung wird nach getaner Arbeit und abschicken des Berichts erstellt. Sie unterliegt der Mehrwertsteuer. Zahlung erfolgt in 30 Tagen Monatsende ab Rechnungsdatum, per Scheck oder Überweisung, oder nach festgelegten Modalitäten. Jeglicher Zahlungsrückstand unterliegt einer Zusatzzahlung in Höhe des geltenden legalen Bankzinssatz Mal 1,5.

Art. 12 Aufbewahrung der Probestücke und der Berichte
Die Probestücke werden nach Absendung des Berichts einen Monat lang aufbewahrt. Sie können auf Anfrage des Kunden, der dann die Portokosten trägt, zurückgeschickt werden. Wenn nicht, behält sich die RBnano SàRL das Recht vor, sie entweder zu behalten oder sie einem angemessenen Müllsammelsystem zuzuführen. Die Berichte werden 5 Jahre lang archiviert und dann zerckleinert oder verbrannt.

Art. 13 Gerichtsbarkeitsbestimmung
Im Streitfa
ll ist ausschließlich das Handelsgericht Strasbourg zuständig, auch bei Zusammentreffen einer Mehrheit von Beklagten, einer Vielzahl von Streitverkündigungen, oder im Falle eines Eilverfahrens. Die RBnano Sàrl behält das Rechtseigentum und die Kosten der Studie laufen auf Honorarvorschuss.


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